Haus- und Badeordnung des Bocholter Wassersportvereins

 
 

Allgemeines

 
Die Freibadanlage Tonwerke ist eine Gemeinschaftseinrichtung des
Bocholter Wassersportvereins 1920 e.V. (BWV).
 
Die Haus- und Badeordnung ist für alle Mitglieder und Gäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung (Mitglieds- oder Gästekarte) erkennt jeder Nutzer diese Haus- und Badeordnung sowie bei Nutzung besonderer Einrichtungen die aushängenden besonderen Nutzungsordnungen für diese Einrichtungen an.
 
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
 

Öffnungszeiten, Zutritt, Eintrittspreise

 
Die Benutzung der Vereinsanlage ist grundsätzlich während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rahmen der Haus- und Badeordnung möglich. Sie ist nur mit einer gültigen Mitgliedskarte zulässig, die auf Verlangen bzw. bei Zugang der Eingangskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen ist. Die Mitgliedskarte ist nicht übertragbar. Näheres regelt die Satzung und die Geschäftsordnung des BWV.
Die Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen oder Teilen davon können aus wichtigem Grund (Sportveranstaltungen, Betriebsstörungen, Gewitter o.a.) eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang im Eingangsbereich bekannt gegeben.
 
Der Zutritt ist nicht gestattet:
  • Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
  • Personen, die Tiere (ausgenommen Blindenhunde) mit sich führen.
  • Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, offenen Wunden oder ansteckenden Hautausschlägen leiden (im Zweifelsfalle kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden).
  • Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vom geschäftsführenden Vorstand genehmigt.
Folgendem Personenkreis ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet:
  • Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können und nicht sicher schwimmen können.
  • Kinder unter 6 Jahren.
  • Personen, die unter Ohnmachts- oder Krampfanfällen leiden.
 

Verhalten auf der Vereinsanlage

 
Allgemeines
Die Mitglieder und Gäste benutzen alle Anlagen des Vereinsbades auf eigene Gefahr.
Die Badeeinrichtungen und Anlagen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Verursacher für den Schaden. Es wird zusätzlich eine Ordnungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro erhoben.
Jeder Nutzer des Vereinsbades hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Er hat alles zu unterlassen, was den guten Sitten, sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
 
Im Einzelnen
Bei Benutzung der Umkleide- und Sanitärräume ist auf Sauberkeit und pfleglichen Umgang mit der Einrichtung zu achten.
 
Die Kleidung ist nach dem Wechsel möglichst in den Garderobenschränken zu verwahren, die ausschließlich mit einer 1-Euro-Münze abzuschließen sind. Schränke, die nach Ende der Öffnungszeit noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt kann danach in der Geschäftsstelle abgeholt werden. Bei Schlüsselverlust wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro fällig. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben.
 
Transportkarren oder Ähnliches sind in den Umkleiden und Duschen nicht gestattet.
 
Die Nutzung des Vereinsbades und der Duschräume ist ausdrücklich nur in handelsüblicher Badebekleidung erlaubt. Beim Duschen ist aus Rücksichtnahme auf alle Mitglieder und die Vereinsfinanzen eine kostengünstige kurze Verweildauer geboten. Darüber hinaus gehende Körperpflege (z.B. Rasieren, Maniküre/Pediküre) ist nicht gestattet.
 
Im gesamten Umkleide- und Sanitärtrakt sowie auf den Steganlagen und Treppenbereichen, am Kinderbecken, auf dem Kinderspielplatz und auf und an den Sandsportfeldern herrscht Rauchverbot. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.
 
Zerbrechliche Gegenstände (Glasflaschen u.a.) sind außerhalb des Gastronomiebereiches verboten.
Papier-, Speise- und sonstige Abfälle (insbesondere Zigarettenkippen und Kaugummi) sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen.
 
Das Betreten des Clubhauses in Badekleidung (Badeanzug, Badehose und Bademantel) ist nicht gestattet.
 
Das Betreten der Tennisplätze in Straßenschuhen ist nicht gestattet. Der Spielbetrieb ist durch eine Tennisordnung geregelt.
 
Das Betreten der Gebäude in Tennisschuhen ist nicht gestattet.
 
Das Betreten der Böschungen und das Schwimmen in den Pflanzenbereichen (z.B. Seerosen) ist nicht gestattet.
 
Nichtschwimmer dürfen sich nur in dem dafür bestimmten Teil des Bades aufhalten. Die Benutzung des Kinderbeckens ist nur Kleinstkindern unter Aufsicht der Eltern gestattet.
 
Auf der Liegewiese sind Ballspiele jeglicher Art verboten; dafür ist hinter der Liegewiese genügend Platz vorgesehen.  Auf gegenseitige Rücksichtnahme ist zu achten.
 
Die Mitglieder und Gäste haben alles zu unterlassen, was den Badebetrieb stört oder gefährdet, wie gefahrbringendes Laufen und Springen, andere ins Wasser stoßen oder untertauchen, an den Einstiegsleitern und Haltestangen zu turnen.
 
Die Nutzung der Sprunganlage, des Wassertrampolins, des Wibit-Multi-Climb und der anderen Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist und nur eine Person das Sprungbrett betritt. Gleiches gilt für den Rutsch-, Kletter- und Sprungbereich des Wibit-Rock. Ob und wann die Sprunganlage und die anderen Spielgeräte zur Nutzung freigegeben werden, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.
 
Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung durch den geschäftsführenden Vorstand des BWV.
 

Aufsicht und Hausrecht

 
Das Aufsichtspersonal sorgt für Sicherheit und Ordnung, für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung und übt das Hausrecht aus. Die Mitglieder und Gäste haben den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Mitglieder und Gäste, die die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere belästigen oder gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
 

Haftung

 
Die Mitglieder und Gäste benutzen das Vereinsbad einschließlich aller Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
 
 
Bocholt, im Mai 2026                                          Bocholter Wassersportverein 1920 e.V.
                                                          
                                                                                                  - Der Vorstand-

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